Rechtsanwältin
Suzanne Richter
Meine Kanzlei in Berlin ist auf Familienrecht spezialisiert. Wir begleiten anspruchsvolle Trennungs- und Scheidungsverfahren und beraten umfassend zu Sorge und Umgang sowie zu Unterhalt, Vermögen, Zugewinn. Mit persönlicher Betreuung, klarer Strategie und besonderem Augenmerk auf die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Trennung.
Familienrecht für anspruchsvolle Trennungs- und Scheidungssituationen.
Wenn bei einer Trennung nicht nur die Ehe, sondern auch die Kinder, Vermögen, Immobilien, Unternehmen oder erhebliche Unterhaltsansprüche betroffen sind, braucht es mehr als eine Standardlösung. Meine Kanzlei in Berlin ist fokussiert auf Familienrecht und entwickelt eine klare Strategie für Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation. Wir beraten deutschlandweit und per Video auch ins Ausland.

Familienrecht. Persönlich. Strategisch. Konsequent.
Leistungen
Familienrecht: Beratung und Vertretung in Scheidungsverfahren, Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögensauseinandersetzung, Schutzmaßnahmen des Familiengerichts.
Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht: Mietvertrag, Mieterhöhung, Mängelgewährleistung, Kündigung, Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung, Konflikte zwischen Mieter und Vermieter, Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Erbrecht: Beratung und Vertretung im Erbfall, Pflichtteilsrecht, Erbauseinandersetzung, Berliner Testament.
Gewaltschutz: Beratung und Vertretung bei Gewaltschutzverfahren, Schutzanordnungen, Kontaktverboten.
Zivilrecht: Allgemeines Zivilrecht, Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatz, Forderungsmanagement.
Strafrecht: Strafverteidigung, Ermittlungsverfahren, Körperverletzung, Betrug, Verkehrsdelikte, Nebenklagevertretung.

Familienrecht verlangt mehr als juristisches Wissen.
Als Rechtsanwältin bin ich auf das Familienrecht spezialisiert. Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt im Kindschaftsrecht, insbesondere im Sorge- und Umgangsrecht. Ich vertrete Eltern in außergerichtlichen Auseinandersetzungen ebenso wie in komplexen und hochkonflikthaften familiengerichtlichen Verfahren.
Wenn es um die eigenen Kinder geht, ist eine rechtliche Auseinandersetzung selten nur eine rechtliche Frage. Umgang, Lebensmittelpunkt oder elterliche Sorge berühren den persönlichsten Bereich einer Familie. Gerade deshalb halte ich eine klare, sachliche und strategische Beratung für besonders wichtig.
Ich vertrete die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten konsequent – aber nicht mit dem Ziel, Konflikte um jeden Preis zu verschärfen. Gute familienrechtliche Vertretung bedeutet für mich auch, zu erkennen, wann eine tragfähige Einigung die bessere Lösung ist und wann es notwendig wird, eine klare Position einzunehmen und diese vor Gericht durchzusetzen. Dabei behalte ich stets im Blick, dass Eltern auch nach einem Verfahren Eltern bleiben.
Neben dem Kindschaftsrecht berate und vertrete ich umfassend bei Trennung und Scheidung, insbesondere zu Unterhalt und den wirtschaftlichen Folgen einer Trennung. Gerade hier geht es häufig um Entscheidungen von erheblicher finanzieller Tragweite.
Mein Blick darauf ist auch durch meine berufliche Vergangenheit geprägt: Vor meiner Spezialisierung auf das Familienrecht war ich über viele Jahre in und für Unternehmen in leitenden Positionen und in der Beratung tätig. Wirtschaftliche Zusammenhänge, Vertragsgestaltung und unternehmerisches Denken sind mir daher vertraut. Diese Erfahrung fließt heute in meine familienrechtliche Beratung ein – insbesondere dann, wenn Einkommen, Vermögen, Immobilien oder unternehmerische Interessen eine Rolle spielen.
Zum Ausgleich bin ich neben meiner anwaltlichen Tätigkeit mit Herzblut Dozentin an einer Hochschule für Familien- und Kindschaftsrecht. Die Verbindung von anwaltlicher Praxis und Lehre ist für mich besonders wertvoll: Sie verlangt, aktuelle rechtliche Entwicklungen kontinuierlich im Blick zu behalten und auch schwierige Rechtsfragen so zu erklären, dass sie verständlich und auf die konkrete Situation übertragbar werden.
Meine Mandate betreue ich persönlich und mit einer klaren Linie. Sie sollen wissen, wie ich Ihre rechtliche Situation einschätze, welche Möglichkeiten bestehen und welche Risiken mit einer Entscheidung verbunden sind. Ich verspreche keine Ergebnisse, die sich nicht versprechen lassen. Aber Sie können erwarten, dass ich Ihren Fall sorgfältig durchdringe, Ihnen eine klare Einschätzung gebe und Ihre Interessen mit Nachdruck vertrete.
Denn gerade im Familienrecht geht es nicht nur darum, ein Verfahren zu führen. Es geht darum, die richtigen Weichen für die Zeit danach zu stellen.
Kosten
Die Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder – sofern gesetzlich möglich –
nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung.
Bevor Kosten entstehen, erhalten Sie von mir stets eine klare und transparente Information über die voraussichtlichen Gebühren.
Die nachfolgenden Angaben dienen Ihrer Orientierung; im Einzelfall können die Kosten abweichen.
Erstberatung
Für eine einstündige Erstberatung hier in unseren Kanzleiräumen oder telefonisch berechne ich – im Rahmen des § 34 RVG – in der Regel zwischen 150 € und 190 € zzgl. MwSt.. Der Betrag ist im Voraus zu überweisen oder in bar gegen Quittung zum Termin mitzubringen.
Außergerichtliche Vertretung
Bei der außergerichtlichen Vertretung
(z. B. Unterhalt, Vermögen, Trennung) bestimmen sich die Gebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert. Hier berechne ich nach der Gebührenordnung in der Regel den 1,3 fachen Wert. Bei schwierigeren Angelegenheiten kann dieser auch höher liegen.
Gerichtliche Vertretung
In familiengerichtlichen Verfahren entstehen gesetzlich festgelegte Gebühren ausgerichtet an Gegenstandswert, u. a.:
- eine Verfahrensgebühr
- ggf. Terminsgebühr
- ggf. Einigungsgebühr
Da der Gegenstandswert je nach Fall stark variieren kann, unterscheiden sich auch die Gebühren. Selbstverständlich erhalten Sie vor Beginn des Mandats sowie auch während eines laufenden Mandats mit mehreren Verfahrensstadien eine individuelle Kosteneinschätzung.
Vergütungsvereinbarungen
In geeigneten Fällen kann anstelle der RVG-Gebühren eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen werden.
Der Stundensatz liegt üblicherweise zwischen 150 € und 220 € netto pro Stunde, abhängig vom Umfang und der rechtlichen Schwierigkeit.
Kontaktformular
Bitte schildern Sie mir Ihr Anliegen und hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.
Ich melde mich zeitnah bei Ihnen, um ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie: Mit dem Absenden des Formulars entsteht noch kein Mandatsverhältnis.
Kontakt aufnehmen
Telefon: 030/8912016
E-Mail: info@kanzlei-richter-berlin.de
Adresse: Bundesallee 39-40a, 10717 Berlin
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